So beantragen Sie IRENA

Bereits während der Rehabilitation muss eine Nachsorge-Empfehlung erfolgen. Diese Empfehlung gilt dann als Kostenzusage.
Sprechen Sie noch während der Reha-Maßnahme mit Ihrem behandelnden Arzt über eine Teilnahme an dem Nachsorge-Programm IRENA.
Die Nachsorge sollte kurzfristig nach der Entlassung aus der ambulanten oder stationären Rehabilitation begonnen werden. Die Verordnung erfolgt über den behandelnden Arzt in der Reha-Einrichtung.
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