Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach § 8 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG)

Die Kliniken der Medizinischen Zentrum für Gesundheit GmbH - MZG-Westfalen sind sich ihrer Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt bewusst. Deshalb arbeiten wir mit Nachdruck daran, menschrechtsbezogene und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einzuhalten. Das gilt für unseren eigenen Geschäftsbereich wie auch genauso für unsere Lieferanten. Ein Teil unserer Bemühungen ist dieses Beschwerdeverfahren, das wir eingerichtet haben, um in transparenter Form Beschwerden nachzugehen und – so diese berechtigt sind – Abhilfe zu schaffen. Darüber hinaus wollen wir auf der Grundlage der Erkenntnisse, die wir aus eingehenden Hinweisen gewinnen, unsere eigenen Prozessabläufe so wie die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten stets weiter verbessern. 

Den Meldungen können zusätzlich Anhänge (z.B. Fotos oder Scans) beigefügt werden.

Die Geschäftsführung will Rechtsverstöße in allen Unternehmen des MZG-Westfalen vermeiden. Bei Fehlentwicklungen wollen wir frühestmöglich gegensteuern. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns Ihre Hinweise erreichen. Nur wenn Sie uns Ihre Hinweise geben, können wir die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

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