MZG Bad Lippspringe und Christliches Klinikum Paderborn führen die Angebote zusammen
Das Medizinische Zentrum für Gesundheit (MZG) in Bad Lippspringe und das Christliche Klinikum Paderborn konzentrieren ab Januar 2026 ihre Angebote im Bereich der Schmerzmedizin an einem Standort. Zukünftig erfahren alle Patientinnen und Patienten aus der Region, die an chronischen Schmerzen leiden, eine qualifizierte stationäre Behandlung im St.-Marien-Hospital Marsberg.
Das Ziel der Arbeit in der Schmerztherapie ist es, einen eigenverantwortlichen Umgang mit dem Schmerz zu entwickeln. Vor Einleitung einer Therapie erfolgt die interdisziplinäre Diagnostik durch ein ärztliches Gespräch, die Sichtung der Vorbefunde, eine klinische Untersuchung und eine psychologische sowie physiotherapeutische Diagnostik. Nach Abschluss dieser Voruntersuchungen erfolgt eine individuelle Erläuterung der Behandlungsmöglichkeiten mit dem Betroffenen, auch im Hinblick auf eine stationäre Therapie.
Im Bereich der stationären Therapie bietet das St.-Marien-Hospital Marsberg individuelle Einzelbehandlungen und Gruppentherapien an. So profitieren die Patienten von den positiven Effekten der Gruppendynamik und haben die Möglichkeit zum intensiven Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen. Die Therapie berücksichtigt körperliche, psychische und soziale Aspekte im individuellen Zusammenhang und integriert sie in ein ganzheitliches Therapiekonzept zur Schmerz- und Krankheitsbewältigung nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
"Durch die Konzentration der Angebote am Standort Marsberg schaffen wir optimale Rahmenbedingungen für die Patientinnen und Patienten. Dort gibt es ein interdisziplinäres Behandlungsteam, das aus Ärzten für Anästhesiologie und spezielle Schmerztherapie, Dipl.-Psychologen, Ergo- und Physiotherapeuten, Naturheilkundlern und Fachpflegekräften besteht. Bei Bedarf können jederzeit weitere Fachleute hinzugezogen werden", erläutert die Geschäftsführer Achim Schäfer (MZG Bad Lippspringe) und Siegfried Rörig (Christliches Klinikum Paderborn).
Die Schmerzambulanz in der Karl-Hansen-Klinik ist von dieser Entscheidung nicht betroffen.