Votum für Landesschlichtung in Tariffragen

MZG-Aufsichtsrat geht einen Schritt auf ver.di zu

Mit der Beteiligung der Landesschlichtung will der Aufsichtsrat des Medizinischen Zentrums für Gesundheit (MZG) neue Bewegung in die festgefahrenen Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di bringen. In seiner jüngsten Sitzung votierte das Gremium in voller Übereinstimmung mit Geschäftsführer Achim Schäfer dafür, über dieses Instrument mit der Gewerkschaft im Gespräch zu bleiben.

"Die Forderung nach einer sofortigen Einführung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für alle Beschäftigten verkennt, dass sich das MZG nach dem Durchschreiten eines tiefen Tals im Zuge der bundesweiten Gesundheitsreformen erst wieder entsprechende finanzielle Möglichkeiten erarbeiten muss. Die Einführung des TVöD würde zu zusätzlichen jährlichen Kosten in Höhe von knapp sechs Millionen Euro führen, die trotz der positiven Entwicklung in der jüngeren Vergangenheit nicht zur Verfügung stehen", erläuterte der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Ulrich Lange. Auch die Stadt Bad Lippspringe, die mit 94 Prozent die Mehrheit der Anteile am MZG hält, ist zu einer entsprechenden Ausgleichszahlung nicht in der Lage.

Mehrfach hatte das MZG den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Gewerkschaft eine schrittweise Angleichung an den TVöD vorgeschlagen und dazu auch konkrete Planungen unterbreitet. Diese Vorschläge, die sich an den finanziellen Möglichkeiten des MZG orientieren, lehnte die ver.di-Führung allerdings kategorisch ab. Nun soll mit der Beteiligung der Landesschlichtung ein neuer Versuch unternommen werden, um eine Lösung im Tarifkonflikt zu erreichen.

Zum Hintergrund: Nordrhein-Westfalen ist seit 1946 das einzige Bundesland mit einer Institution für aktive Landesschlichtung. Die Amtsträgerin wird als unparteiische und neutrale Moderatorin dann aktiv, wenn es die Sozialpartner oder die Betriebsparteien gemeinsam wünschen. Durch Einschaltung der Landesschlichterin können Streiks bei Tarifauseinandersetzungen und arbeitsgerichtliche Konflikte der Betriebsparteien begrenzt oder vermieden werden.

Foto: Heiko Appelbaum