Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Patientenverwaltungen stehen Ihnen bei Fragen rund um Anmeldung, Anreise und Aufenthalt in unseren Kliniken gerne zur Verfügung.
Sonja Köster
Margret Reinhold
Désirée da Costa Salgueiro
Katrin Schmidt
Beate Hillebrand
Maria Erbe
Maria Erbe
Beate Hillebrand
Natalia Schwarz
Lidia Wall
Eine Anschlussheilbehandlung schließt sich entweder an einen direkten Krankenhausaufenthalt an, jedoch aber spätestens innerhalb von 14 Tagen an den Krankenhausaufenthalt. Die Notwendigkeit wird in der Klinik vom behandelnden Arzt festgestellt und das Antragsverfahren durch das Entlassmanagement in der Klinik eingeleitet.
Hier finden Sie das AHB-Anmeldeformular für die Klinik Martinusquelle
Senden Sie das ausgefüllte Formular bitte per FAX 0 52 52 95 2152 an uns zurück.
„Reha vor Rente“
Rehabilitationsmedizinische Versorgung darf alle 4 Jahre in Anspruch genommen werden und wird in der Regel vom Hausarzt oder Facharzt beantragt. Regeldauer sind 3 Wochen. Verlängerungen sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich.
„Reha vor Pflege“
Antragstellung erfolgt über den Hausarzt oder Facharzt. Eine Pflegebedürftigkeit soll mit einem Heilverfahren verhindert oder eine bereits bestehende Pflegebedürftigkeit gemindert werden.
"Gemeinsam fit“ oder "Gemeinsam fit plus" in der Klinik Martinusquelle
"Gemeinsam gegen Krebs" oder "Gemeinsam aktiv" in der Cecilien-Klinik
Antragstellung erfolgt von dem Angehörigen oder Interessenten.
Partnerprogamm für Angehörige und Selbstzahler.
Selbstzahler Pauschalprogramm für Krebserkrankte.
Das Nachsorge-Programm sollte kurzfristig im Anschluss an eine ambulante oder stationäre Rehabilitation erfolgen.
Die Antragstellung erfolgt durch den behandelnden Arzt in der Rehabilitationsklinik. Die Empfehlung des Arztes gilt bereits als Kostenzusage.
Bitte informieren Sie sich HIER über unsere verschiedenen Nachsorgeprogramme PSY-RENA, IRENA und T-RENA.
Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
§ 4 Sozialversicherung
(1) Jeder hat im Rahmen dieses Gesetzbuchs ein Recht auf Zugang zur Sozialversicherung.
(2) Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf
Ein Recht auf wirtschaftliche Sicherung haben auch die Hinterbliebenen eines Versicherten.
§ 1 SGB I Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
Somit hat jeder der in einer Sozialversicherung Mitglied ist, einen Anspruch auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, der Erhaltung, zur Verbesserung und zur Widerherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit, sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.
In Abhängigkeit von den Zielen der Rehabilitation tragen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in den meisten Fällen die Kosten. Ob die Private Krankenversicherung (PKV) die Kosten übernimmt, hängt vom jeweilig vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab.
Seit dem 1. April 2016 ist es möglich, dass jeder Vertragsarzt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation verordnen darf.
Wunsch und Wahlrecht
Patienten haben den Anspruch auf ein Wunsch- und Wahlrecht. (§ 8 SGB IX)
Was habe ich bei der Antragstellung zu beachten?
Wer bezahlt die Maßnahme und an wen ist der Antrag zu richten?
Patient ist… | Kostenträger ist…. |
Arbeitnehmer / Angestellter | Deutsche Rentenversicherung |
Beamter | Deutsche Rentenversicherung, Beihilfe |
Hausfrau | gesetzliche Krankenversicherung |
Kinder und Jugendliche bis zum 18 Lebensjahr | Deutsche Rentenversicherung |
Schüler, Student bis zum 27 Lebensjahr | Deutsche Rentenversicherung |
Soldat | Träger der Kriegsopferversorgung |
Rentner (Erwerbsminderung) | Deutsche Rentenversicherung |
Rentner (Altersrentner) | gesetzliche Krankenversicherung |
Arbeitssuchender | Bundesagentur für Arbeit |
Bezieher von Sozialleistungen | Sozialamt |
bei Entwöhnungsbehandlung | Krankenkasse, Rentenversicherung |
bei Berufskrankheit oder Arbeitsunfall | Berufsgenossenschaft, gesetzliche Unfallversicherung |
Die Zuständigkeit der Kostenträger ist nicht immer eindeutig. Es erfolgt eine automatische Weiterleitung an den leistenden Träger.
Wichtige Anträge und Formulare finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung:
Für einen Aufenthalt in unserer Cecilien-Klinik (Onkologie) finden Sie die wichtigen Anträge auf den Seiten der ARGE Krebs:
Klinik Martinusquelle - Kardiologie
Klinik Martinusquelle - Pneumologie
Teutoburger-Wald-Klinik
Cecilien-Klinik
Klinik am Park
Stand: 08/2021